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  • 14.01.2022 · Nachricht · Werkvertragsrecht

    Radverlust nach Räderwechsel: Kein Mitverschulden des Kunden

    | Das OLG München verneint ein Mitverschulden des Kunden, wenn etwa 100 km nach einem Räderwechsel in der Werkstatt ein Rad während der Fahrt verlorengeht. Daran ändert sich auch nichts, dass der Kunde auf der Rechnung und bei Übergabe mündlich darauf aufmerksam gemacht wurde, dass er nach 50 km die Radbolzen nachziehen soll. |