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  • 13.06.2023 · Nachricht · Werkstattrecht

    „Handyverbot“ gilt auch für Auslese-/Diagnosegeräte

    | Die Nutzung eines mit einem mobilen Diagnosegerät verbundenen Auslesegeräts am Steuer ist verboten. Denn: Derartige Diagnosegeräte fallen unter das „Handyverbot“ nach § 23 Abs. 1a StVO. Das musste ein Kfz- Mechaniker vor dem OLG Schleswig erkennen. |