27.06.2025 · Fachbeitrag · Umweltprämie
In den Wirren der Umstellung Umweltprämie verpasst: Autohaus trifft keine Schadenersatzpflicht
| Ein noch nicht rechtskräftiges Urteil des AG Duisburg-Hamborn befasst sich mit der Frage, ob das Autohaus dem Käufer gegenüber schadenersatzpflichtig ist, wenn in den Dezember 2023-Wirren des kurzfristigen Auslaufens der Umweltprämie der Käufer die Umweltprämie nicht mehr bekommen kann. Die Besonderheit des Falls: Hätte das Autohaus blitzartig reagiert, hätte das für den Käufer ein gutes Ende genommen. |
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