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  • 28.09.2022 · Nachricht · Reparaturrecht

    AG Kempten: Schadengutachten entbindet von Beratungspflicht

    | Verfügt ein unfallgeschädigter Kunde bereits über ein Schadengutachten, muss die Werkstatt den Kunden nicht mehr hinsichtlich des Reparaturumfangs beraten. Denn er gilt bereits als sachkundig beraten. So sieht es zumindest das AG Kempten. |