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  • 20.05.2022 · Nachricht · Reparaturkosten

    AG München: Unfallgeschädigter muss Rabatt nicht aushandeln

    | In der Praxis sehen sich Kfz-Werkstätten immer wieder mit der Frage konfrontiert, ob Unfallgeschädigte verpflichtet sind, einen Rabatt mit der Werkstatt zugunsten des Versicherers auszuhandeln. Nein, sagt das AG München mit Blick auf die BGH-Rechtsprechung. Gewährt die Werkstatt dem Geschädigten für Unfallreparaturen keinen Rabatt, ist der Geschädigte nicht verpflichtet, einen solchen zugunsten des Versicherers auszuhandeln. |