15.02.2013 · Fachbeitrag · NW-Handel
Zu hoher Spritverbrauch – Verbrauchsmessfahrten reichen nicht
Eine Verbrauchsmessfahrt ist im Zweifel nicht ausreichend, den Vorwurf des Käufers zu widerlegen, der NW verbrauche zu viel. Das kann nur mittels einer Messung gemäß der Richtlinie 80/1268/EWG auf dem Normmessstand überprüft werden, entschied das LG Detmold.
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