Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · NW-Handel

    Nachbesserung überall - Rücktritt nur beim Verkäufer

    | Selbst wenn der Käufer berechtigt ist, Nachbesserung bei jeder Werkstatt der Marke zu verlangen, kann er einen Rücktritt vom NW-Kauf nur bei seinem Verkäufer erklären. Das gilt nach Ansicht des OLG Bremen auch dann, wenn die andere Werkstatt zwar der gleichen Firmengruppe angehört, aber eine eigene Rechtspersönlichkeit ist. |

     

    PRAXISHINWEIS | Die gängigen Neuwagen-Verkaufsbedingungen (NWVB) sehen vor, dass der Käufer bei Problemen jede Werkstatt der jeweiligen Marke aufsuchen kann (zum Beispiel die NWVB des ZDK unter VII.2.a)). Bei jungen GW, die noch unter dem Schutz der Herstellergarantie stehen, wird eine entsprechende Vereinbarung jedenfalls sinngemäß oftmals mündlich geschlossen.

    Das OLG Bremen hat jetzt klargestellt, dass das nur für die Nachbesserung gilt. Den Rücktritt kann der Käufer nach in anderen Werkstätten fehlgeschlagenen Nachbesserungsversuchen nur beim Verkäufer erklären. Die Zugehörigkeit der anderen Werkstatt zur gleichen Firmengruppe ändert dabei nichts, wenn sie eine eigene Rechtspersönlichkeit ist, die Gruppenmutter also als Holding fungiert (Urteil vom 7.4.2011, Az: 1 U 62/10; Abruf-Nr. 112499).

    Quelle: Ausgabe 09 / 2011 | Seite 3 | ID 28337700