21.05.2014 · Fachbeitrag · NW-Handel
Mängelrüge nach § 377 HGB nur bei der Verkaufsfirma
Unter Kaufleuten herrschen strenge Regeln. Das gilt auch für die Rügepflicht nach § 377 HGB. Sie muss unverzüglich sein. Vor allem aber muss sie richtig adressiert sein. Ein autorisierter Drittbetrieb (Vertragshändler der Marke) ist die falsche Adresse, entschied jetzt auch das LG Krefeld.
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