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  • 07.08.2017 · Nachricht · NW-Handel

    Ferrari nur angeblich „Tageszulassung“ mit „Werkskilometern“

    | Ein Fahrzeug bleibt hinter der vereinbarten Beschaffenheit zurück und ist mangelhaft, wenn in der Auftragsbestätigung von „Tageszulassung“ und „Werkskilometern“ die Rede ist, das Fahrzeug in Wirklichkeit bereits seit einem Jahr für die Nutzung im Straßenverkehr zugelassen worden war. Das hat das OLG Hamm im Fall des seltenen Typs LaFerrari (Kleinserie von nur 499 Einheiten) entschieden und der Käuferin den Rücktritt zugestanden. |