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BGH stellt klar: Kein Anspruch auf vorzeitiges „Verbrenner-Aus“
Privatpersonen können von Kraftfahrzeugherstellern nicht verlangen, das Inverkehrbringen von Pkw mit Verbrennungsmotor vor Ablauf der durch die EU-Pkw-Emissionsverordnung gesetzten Fristen zu unterlassen. Das hat der VI. Zivilsenat des BGH entschieden und die Revisionen der Geschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe zurückgewiesen (BGH, Urteile vom 23.03.2026, Az. VI ZR 334/23, Abruf-Nr. 253124 und Az. VI ZR 365/23, Abruf-Nr. 253125 ).
Quelle: ID 50795463