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  • 22.01.2016 · Fachbeitrag · NW-Handel

    Bestellung und Kaufvertrag sind zwei Paar Schuh‘

    | In der Regel ist es der Kfz-Händler, der ein Geschäft unter Dach und Fach gebracht sehen will. Mitunter ist es umgekehrt: Der Kunde pocht auf einen Vertragsabschluss, während der Händler eine vertragliche Bindung ablehnt. So in einem Fall, über den jetzt das LG Berlin entschieden hat – zugunsten des Händlers. |