28.11.2019 · Nachricht · NW-Handel
Bei Auslaufmodell doch kein Anspruch auf das Nachfolgemodell
Geht es nach dem OLG Koblenz, kann der Käufer eines mangelhaften Auslaufmodells mit „Schummelsoftware“ keine Lieferung des Nachfolgemodells aus der aktuellen Serienproduktion verlangen. Genau andersherum hatte das OLG Stuttgart entschieden.
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