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  • 28.10.2014 · Fachbeitrag · NW-Handel

    Auch eine geringe Farbabweichung ist ein Sachmangel

    | Beim Lack hört der Spaß auf. Wie ein roter Faden zieht sich das durch die Rechtsprechung zum NW-Kauf. Der jüngste Beweis ist eine Entscheidung des LG Ansbach. Dort wurde ein Seat Altea in der falschen Farbe geliefert. |