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  • 18.08.2022 · Nachricht · Kfz-Versicherung/Werkstattrecht

    LG Aachen: Werkstatt verschließen und Fahrzeuge verriegeln

    | Eine Kfz-Werkstatt verstößt gegen ihre Obhutspflichten, wenn sie zur Reparatur übernommene Kundenfahrzeuge nach Betriebsschluss unverschlossen in der Werkshalle aufbewahrt. Keine Rolle spielt es, ob die Halle selbst oder der Zugang zum Werkstattgelände verschlossen bzw. durch einen Zaun gesichert wurden. Das hat das LG Aachen entschieden. |