01.07.2026 · Nachricht · Kfz-Versicherung/Mietwagenkosten
BGH zu Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall: Die Messlatte für die Erforderlichkeit ist die Klasse des angemieteten Fahrzeugs
Der Geschädigte eines Verkehrsunfalls ist auch bei Anmietung eines klassenniedrigeren Fahrzeugs nach dem aus dem Grundsatz der Erforderlichkeit hergeleiteten Wirtschaftlichkeitsgebot gehalten, im Rahmen des ihm Zumutbaren von mehreren möglichen Wegen den wirtschaftlichsten Weg der Schadensbehebung zu wählen. Das hat der BGH klargestellt.
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