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  • 13.08.2014 · Fachbeitrag · Haftung

    Kundenauto auf Freigelände des Autohauses gestohlen

    | Übernimmt ein Autohaus aus bloßer Gefälligkeit die Vermittlung eines Gebrauchten, kann der Auftraggeber nicht erwarten, dass der Vermittler auf seine Kosten eine Vollkaskoversicherung für das Fahrzeug abschließt. Das ist die Quintessenz eines Urteils des OLG Hamm. |