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  • 15.12.2016 · Fachbeitrag · GW-Handel

    Wenn Internetanzeige und Bestellschein nicht übereinstimmen

    | Zunehmend streiten Kunden und Autohäuser über Kaufverträge, die über das Internet angebahnt worden sind. Der Klassiker sind Ausstattungsmerkmale, die in der Internetanzeige stehen, im Kaufvertrag aber nicht mehr auftauchen. Tendenziell haben die Autohäuser hier schlechte Karten, wie eine Entscheidung des OLG Düsseldorf beweist. |