22.10.2020 · Nachricht · GW-Handel
Vorbenutzung in Dubai verschwiegen – arglistige Täuschung
Nicht über alles muss ein GW-Verkäufer ungefragt aufklären. Über wichtige Umstände schon. Dazu gehört auch die Fahrzeughistorie, wenn sie außergewöhnlich ist, so wie im Fall vor dem OLG Hamm.
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