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  • 14.02.2014 · Fachbeitrag · GW-Handel

    Verjährungsklausel unwirksam – geringe Kompression ein Mangel

    Das OLG Brandenburg hat in seinem Urteil zur Sachmängelhaftung beim Verkauf eines gebrauchten Polo nicht nur die „alte“ Verjährungsklausel für unwirksam erklärt, sondern sich mit zwei weiteren Fragen des GW-Handels beschäftigt: Haftungsbeschränkung durch „negative Beschaffenheitsvereinbarung“ sowie Abgrenzung Mangel/Verschleiß.