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  • 12.10.2020 · Nachricht · GW-Handel

    Trotz Unfallvorschaden keine Rückerstattung des Kaufpreises

    | Relativ selten entscheiden Gerichte zugunsten von Autohäusern, wenn nach Auslieferung des GW Spuren eines Unfallvorschadens entdeckt werden. Das gilt umso mehr, wenn der Käufer ein Verbraucher ist. Von diesem Mainstream hebt sich positiv ein Urteil des OLG Rostock ab. |