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  • · Fachbeitrag · GW-Handel

    Rücktritt vom Kaufvertrag wegen Ausschreibung des Lamborghini in der Fahndungsliste

    | Wie unsicher die Rechtslage beim Verkauf von Fahrzeugen ist, die im Visier der Polizei sind, zeigt ein Urteil des OLG Köln. Im Urteilsfall konnte ein Lamborghini-Käufer wegen eines Rechtsmangels vom Kauf zurücktreten. |

     

    Lamborghini bei Verkauf zu Unrecht auf Fahndungsliste

    Der Lamborghini, den der deutsche Kfz-Händler im März 2011 für 117.000 Euro verkauft hat, war seit Mitte 2009 im Schengen Informations System (SIS) zur Fahndung ausgeschrieben. Grund: angeblicher Raub in Italien. Im Zeitpunkt des Verkaufs stand der Wagen noch in der Liste, obwohl er nach Auskunft der deutschen Staatsanwaltschaft gegenüber dem Händler „sauber“ war. Warum die Italiener den Eintrag nicht gelöscht haben, blieb im Dunkeln.

     

    Dem Kfz-Händler war es gelungen, den Wagen auf den Käufer zuzulassen. Als dieser einige Zeit später ein Saisonkennzeichen beantragte, stellte sich dieselbe Zulassungsstelle jedoch wegen des fortbestehenden Eintrags quer. Daraufhin erklärte der Käufer den Rücktritt vom Kauf und verlangte außer der Rückzahlung des (finanzierten) Kaufpreises rund 10.000 Euro als Nutzungsausfallentschädigung und 2.000 Euro als Zinsschaden.