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  • 21.02.2019 · Nachricht · GW-Handel

    „Rostfrei“ in Internet-Fahrzeugbeschreibung rechtsverbindlich

    | Angaben in Fahrzeugbeschreibungen auf den Plattformen mobile.de oder autoscout24.de können auch dann zu Beschaffenheitsvereinbarungen führen, wenn sie später im Kaufvertrag nicht auftauchen. Das ist eigentlich ein alter Hut. Doch nach dem Opel-Slam/Jam-Urteil des BGH vom 27.09.2017 (Abruf-Nr. 197386) sind die Karten neu gemischt. Der BGH sah da im Internet-Inserat nur eine „öffentliche Äußerung“ des Verkäufers, und keine Beschaffenheitsvereinbarung. Konsequenz: Der Gewährleistungsausschluss hielt dicht. Ein Urteil des OLG Brandenburg mahnt jedoch zur Vorsicht. |