Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Nachricht · GW-Handel

    Pkw vorgerichtlich verschrottet: Keine Kaufpreisrückzahlung

    | Wer ein Fahrzeug kauft und dessen Mängel rügt, das Fahrzeug aber vor der Klageerhebung auf Rückzahlung des Kaufpreises verschrotten lässt, hat keinen Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises gegen den Kfz-Händler. Das entschied das AG München. |

     

    Der Entscheidung lag der folgende zeitliche Ablauf zugrunde.

    • 21.12.2016: Erste Vorführung TÜV ‒ Dort wurde festgestellt, dass die linke Achse durchgerostet sei. Diese wurde anschließend ausgetauscht.