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  • 17.04.2014 · Fachbeitrag · GW-Handel

    Nachbesserung bei einem Gebrauchten: Auch in Vertragswerkstätten möglich

    | Was beim NW-Verkauf im Kleingedruckten steht, nämlich das Recht des Käufers, andere Markenwerkstätten zur Mängelbeseitigung aufzusuchen, ist im GW-Handel so nicht geregelt. Dem Kfz-Betrieb, der verkauft hat, steht die Nachbesserungschance exklusiv zu. Doch kein Grundsatz ohne Ausnahme, wie eine Entscheidung des LG Saarbrücken lehrt. |