15.07.2015 · Fachbeitrag · GW-Handel
Kein Rücktritt vom Verkauf eines Oldtimers „auf die Praxis“
Der Streit um den Verkauf eines Porsche 356 A mit EZ 1957 „ohne Garantie und Gewährleistung“ an einen Zahnarzt ist für einen Kfz-Händler positiv zu Ende gegangen. Der BGH hat jetzt unter den verbissenen Kampf durch sämtliche Instanzen einen Schlussstrich gezogen und den Rücktritt des Zahnarztes vom Kaufvertrag endgültig nicht zugelassen.
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