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  • 24.07.2015 · Fachbeitrag · GW-Handel

    „Die Sachmängelhaftung beträgt 12 Monate“ – wirksame Klausel?

    | Nach dem überraschenden Urteil des BGH vom 29. April 2015 suchen die Verbandsjuristen zurzeit nach einer „wasserdichten“ Klausel, um die Verjährung von Mängelansprüchen bei Gebrauchtfahrzeugen von zwei Jahren auf ein Jahr zu reduzieren. Das AG Amberg glaubt den Stein der Weisen bereits gefunden zu haben. |