Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 23.10.2013 · Fachbeitrag · GW-Handel

    Bei grober Fahrlässigkeit des Käufers keine Sachmängelhaftung

    | Seitdem Autohäuser ihre Gewährleistung beim Verkauf an Verbraucher nicht mehr ausschließen dürfen, bleibt als rettender Strohhalm oft nur der gesetzliche Haftungsausschluss wegen grober Fahrlässigkeit des Käufers. Was das im konkreten Fall – es ging um durchgerostete Türen und eine defekte Heckklappe – bedeutet, zeigt eine Entscheidung des LG Köln. |