Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · GW-Handel

    Ausschluss der Sachmängelhaftung bei Unternehmern

    | Wer bei Kaufvertragsabschluss den Eindruck erweckt, er sei Unternehmer und erwerbe das Kfz zu gewerblichen Zwecken, muss den im Kaufvertrag vereinbarten vollständigen Ausschluss von Gewährleistungsansprüchen gegen sich gelten lassen. Das hat das AG Rudolstadt entschieden. |

     

    Im Urteilsfall wies der vom Käufer eigenhändig unterschriebene Kaufvertrag ihn an vier verschiedenen Stellen ausdrücklich als selbstständigen Gewerbetreibenden bzw. Kfz-Händler aus, der das Fahrzeug zur gewerblichen Wiederveräußerung für seine Firma erwirbt. In einem solchen Fall handelt es sich nicht um einen Verbrauchsgüterkauf nach den §§ 474 ff. BGB. Der Gewährleistungsausschluss ist wirksam, der Käufer konnte keine Mängelbeseitigungskosten verlangen (Urteil vom 6.1.2011, Az: 3 C 44/10; Abruf-Nr. 112276).

     

    PRAXISHINWEIS | Das Urteil liegt auf einer Linie mit der Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 22.12.2004, Az: VIII ZR 91/04; Abruf-Nr. 050511). Dort hatte der BGH den Passus im Kaufvertrag „Keine Gewährleistung. Händlergeschäft“ als ausreichend angesehen. Wichtig für einen wirksamen Ausschluss der Sachmägelhaftung ist, dass die (vorgetäuschte) Unternehmer- oder Händlereigenschaft in den Vertragsunterlagen eindeutig dokumentiert ist. Und zwar am besten so, dass der Käufer dies beim Unterschreiben nicht übersehen kann und mit seiner Unterschrift bestätigt.

     
    Quelle: Ausgabe 08 / 2011 | Seite 5 | ID 28058150