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  • · Fachbeitrag · GW-Handel

    Aufklärungspflicht bei EU- und Re-Importen - Händlerfreundliche Tendenz bei den Gerichten

    | Laut Kodex für den Fahrzeughandel im Internet müssen Sie als Kfz- Händler offenlegen, wenn es sich bei dem Fahrzeug um einen EU-Import handelt. Wie aber entscheiden die Gerichte? Um es vorwegzunehmen: derzeit durchaus händlerfreundlich. Beleg dafür sind zwei Fälle, die zugunsten der Händler entschieden wurden. Es gibt aber nach wie vor neuralgische Punkte, die dem Kunden keinesfalls verschwiegen werden dürfen, soll das Geschäft nicht daran scheitern. |

     

    Die beiden positiven Entscheidungen stammen zum einen vom Berliner KG; dabei ging es um einen Re-Import aus Dänemark. Zum anderen vom OLG Thüringen; Streitgegenstand war dort ein EU-Import.

    Re-Importierter Jetta aus Dänemark

    Bei mobile.de war der Käufer auf den gebrauchten VW Jetta, einen Re-Import aus Dänemark, gestoßen. Ob und auf welche Weise er vor und bei den Verkaufsverhandlungen auf die Herkunft des Fahrzeugs hingewiesen worden ist, war der zentrale Streitpunkt in einem Prozess durch zwei Instanzen.