16.02.2026 · Nachricht · Finanzierung
OLG Brandenburg zur Einordnung eines Darlehens als Verbraucherdarlehen oder gewerbliches Darlehen
| Ein Darlehensnehmer hat seinen Darlehensvertrag nicht wirksam widerrufen, wenn kein vertragliches Widerrufsrecht vereinbart war und auch kein gesetzliches Widerrufsrecht bestand, weil der zwischen den Parteien geschlossene Darlehensvertrag keinen Verbraucherdarlehensvertrag nach § 491 Abs. 2 S. 1 BGB darstellte. Dies hat das OLG Brandenburg für einen Darlehensvertrag zur Finanzierung eines Fahrzeugkaufs entschieden. |
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