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  • · Fachbeitrag · Fernabsatzrecht

    Widerrufsbelehrung erteilt, Widerrufsformular nicht ausgehändigt: Läuft die 14-Tage-Frist?

    von Rechtsanwalt Joachim Otting, Hünxe

    | Beim Fernabsatzvertrag muss der Verbraucher über sein Widerrufsrecht belehrt werden. Ohne Belehrung beginnt die vierzehntägige Widerrufsfrist nicht zu laufen. Der Verbraucher hat dann ein Jahr plus 14 Tage Zeit für den Widerruf (§ 356 Abs. 3 S. 1 und 2 BGB). Unklar ist aber, ob die verlängerte Widerrufsfrist auch gilt, wenn die Widerrufsbelehrung korrekt erteilt wurde, aber das ebenfalls vorgeschriebene Formular, auf dem der Verbraucher den Widerruf sehr einfach erklären kann, nicht übergeben wurde. In diese Konstellation kommt nun Bewegung durch eine Vorlage des BGH an den EuGH. |

     

    Bisherige Handhabung: Verlängerte Widerrufsfrist

    Aufgrund früherer Entscheidungen des BGH zu jeweils in kleinen Details abweichenden Fällen geht ASR bisher zur Vorsicht davon aus, dass die fehlende Übergabe des Muster-Widerrufsformulars zur verlängerten Widerrufsfrist führt. Also ein Jahr plus 14 Tage gilt.

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