12.11.2025 · Nachricht · Fernabsatz
Fehler in der Belehrung über Rücksendekosten beim Autokauf im Fernabsatz: BGH entscheidet zum Anlaufen der Widerrufsfrist
| Hat der Verkäufer bei einem im Fernabsatz verkauften Pkw in seiner Widerrufsbelehrung dem Käufer zwar mitgeteilt hat, er habe die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Ware zu tragen, jedoch die mangels postalischer Rücksendbarkeit des Pkw vorgeschriebene – zumindest schätzungsweise – Angabe zu den Kosten der Rücksendung nicht gemacht, hindert dies das Anlaufen der Widerrufsfrist nicht. Dies hat der BGH entschieden. |
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