16.02.2026 · Fachbeitrag · Fernabsatz
BGH zur Widerrufsbelehrung mit der Einleitung „Wenn sie ein Verbraucher sind…“
| Dem Anlaufen der Widerrufsfrist steht es nicht entgegen, wenn die Widerrufsbelehrung das Bestehen eines Widerrufsrechts (abstrakt) an die Verbrauchereigenschaft des Käufers und die ausschließliche Verwendung von Fernkommunikationsmitteln knüpft. Der Unternehmer ist nicht gehalten, den Verbraucher konkret einzelfallbezogen über das Vorliegen der persönlichen und sachlichen Voraussetzungen eines Widerrufsrechts bei ihm zu belehren. Dies hat der BGH klargestellt. |
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