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    Dashcams in der Werkstatt: So schützen Sie Mitarbeiter vor unerlaubten Aufnahmen

    Bild: ChatGPT / KI-generiert

    von Rechtsanwältin Yevgenia Vinokurov, Essen

    Fahrzeuge werden zunehmend mit fest eingebauten Kamerasystemen zur Wartung oder Reparatur abgegeben. Bleibt die Dashcam aktiviert, können Mitarbeiter, Gespräche und Betriebsbereiche aufgezeichnet werden. Je nach Fahrzeug lassen sich die Aufnahmen speichern, über eine Anwendung abrufen oder in einer Cloud sichern. Autohäuser sollten deshalb bereits bei der Fahrzeug-Annahme ein klares Aufnahmeverbot vereinbaren. ASR erläutert die Regeln und liefert ein Muster für ein Aufnahmeverbot.

    Datenschutzrechtliche Einordnung

    Der BGH hat sich mit Urteil vom 15.05.2018 (Az. VI ZR 233/17, Abruf-Nr. 201197) mit der Dashcam-Nutzung befasst. Dabei hat er zwischen zwei Fragen unterschieden:

     

    • Zulässigkeit der Aufnahme: Wurde die Aufzeichnung datenschutzrechtlich zulässig angefertigt?