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  • 28.09.2022 · Nachricht · Autovermietung

    Auto-Abo: Fahrzeug ist Vermietfahrzeug für Selbstfahrer

    | Beim Vertriebsmodell Auto-Abo werden Fahrzeuge an den Kunden herausgegeben, aber nicht auf ihn zugelassen. Die Fahrzeuge sind somit Vermietfahrzeuge für Selbstfahrer und auch zulassungsrechtlich als solche zu behandeln. Das bedeutet: Sie müssen der Zulassungsstelle anzeigen, dass die Fahrzeuge vermietet werden. Das hat die Kammer für Handelssachen des LG München I in einem wettbewerbsrechtlichen Verfahren klargestellt. |