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  • · Fachbeitrag · Autokauf/Werkstattrecht

    Wann muss Ihr Autohaus einem Kunden Ersatz für die ausgefallene Mobilität leisten?

    | Sie liefern ein Fahrzeug nicht rechtzeitig aus. Das ausgelieferte Fahrzeug hat einen Fehler und fährt nicht einwandfrei. Oder: Sie haben eine Reparatur vermasselt. In all diesen Fällen kann Ihr Kunde sein Fahrzeug nicht nutzen und verlangt einen finanziellen Ausgleich. Mal sind es nur einige hundert Euro, mal geht es in die Tausender, wie bei jenem Käufer eines gebrauchten Jaguar XJ, der sage und schreibe rund 32.000 Euro als Nutzungsausfallentschädigung haben wollte. Erfahren Sie, wann Sie in die Bredouille geraten können und wie Sie das verhindern. |

    Wann haften Sie wegen eines Nutzungsausfalls?

    Die gute Nachricht zuerst: Die geplante Einführung einer verschuldensunabhängigen Haftung für den Nutzungsausfall Ihres Kunden während der Mängelbeseitigung scheint vom Tisch. Es bleibt wohl bei der jetzigen Rechtslage: Ohne Verschulden keine Haftung.

     

    Für Sie als Verkäufer oder Auftragnehmer in einem Reparaturfall heißt das: Sie müssen zumindest fahrlässig gehandelt haben. Die Crux dabei: Das wird Ihrem Kfz-Betrieb bis zum Beweis des Gegenteils unterstellt, wenn Sie ein Fahrzeug mit einem Mangel ausgeliefert oder es nicht fachgerecht oder nicht termingerecht instandgesetzt haben. Diese Unterstellung müssen Sie widerlegen, sprich sich entlasten. Das ist nicht so einfach, andererseits auch keine unüberwindbare Hürde. Es kommt stets auf den Einzelfall an.