17.08.2016 · Fachbeitrag · Autokauf/Werkstattrecht
Beweisvereitelung lässt auch Verbraucher im Regen stehen
Dass selbst ein Verbraucher den Kürzeren zieht, wenn er durch sein Verhalten fahrlässig die Beweisführung des Autohauses vereitelt, zeigt ein Berufungsurteil des LG Bielefeld.
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