· Fachbeitrag · Autokaufrecht
Rechtsprechungsreport: Wichtige Urteile zu „neuem Kaufrecht“ und widerruflichen Kaufverträgen
von Rechtsanwalt Joachim Otting, Hünxe
In den letzten zwei Jahren sind wichtige Urteile zum „neuem Kaufrecht“ sowie zum Widerruf von Kaufverträgen gefällt worden. Mit dem ASR-Rechtsprechungsreport sind Sie auf dem aktuellen Stand.
Neues Kaufrecht für Verträge seit 01.01.2022
Kurz zum Hintergrund: Für Verträge, die seit dem 01.01.2022 abgeschlossen wurden, gilt das neue Kaufrecht. Insbesondere beim Verbrauchsgüterkauf stellt es sehr hohe Anforderungen an die Pflicht des verkaufenden Unternehmers, den kaufenden Verbraucher über dies und das im Vorfeld des Kaufvertrages zu informieren. Was „dies und das“ ist, zeigt ausschnittsweise die nun langsam beginnende Rechtsprechung zur Gesetzesreform.
Der private Leasingnehmer ist nie Käufer
Zunehmend greifen auch private Fahrzeugnutzer zum Leasing, insbesondere bei der Anschaffung eines E-Fahrzeugs. Dabei gilt: Der Leasingnehmer sucht sich das Fahrzeug aus. Aber verkauft wird es danach an die Leasinggesellschaft, die es an den Leasingnehmer vermietet. Weil die Leasinggesellschaft als Käufer kein Verbraucher ist, sind die Verbraucherschutz-Anforderungen nicht gegeben. Daran ändert auch nichts, dass der Leasingnehmer als Verbraucher handelt. Denn er ist nur Mieter und nicht Käufer (BGH, Urteil vom 25.09.2024, Az. VIII ZR 58/23, insbesondere Rz. 40 ff, Abruf-Nr. 244426).
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