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  • 21.07.2026 · Nachricht · Autokaufrecht

    „Recht auf Reparatur“ und die Verlängerung der Gewährleistungsfrist: Welche Auswege infrage kommen

    Die „Recht auf Reparatur“-Richtlinie wird in deutsches Recht umgesetzt. Die kaufrechtlichen Folgen umfassen u. a. eine Verlängerung der Gewährleistungsfrist um zwölf Monate, wenn es im Gewährleistungsfall bei einem vom Verbraucher gekauften Fahrzeug zur Reparatur/Nachbesserung kommt. Manch ein Händler sucht daher nach Auswegen. ASR wird verschiedene Optionen in Form eines Beitrags unter die Lupe nehmen. Diesen finden Sie in ASR 09/2026.