21.08.2025 · Nachricht · Autokaufrecht
BGH sieht in der Angabe von Zustandsnoten bei Verkauf eines Oldtimers eine Beschaffenheitsvereinbarung
| Bei Oldtimern haben sich Zustandsnoten etabliert, mit denen man sich in der Szene über den Zustand der Fahrzeuge verständigt. Werden diese Noten auch beim Verkauf solcher Fahrzeuge verwendet, führt das zu einer vereinbarten Beschaffenheit, dass das Fahrzeug dem Zustand der Note entspricht. Insoweit ist also Vorsicht geboten. Denn beim Verkauf von Privat an Privat oder vom Händler an einen Käufer, der nicht als Verbraucher handelt, nutzt ein Gewährleistungsausschluss dann nichts. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses ASR Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 17,85 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig