01.07.2026 · Fachbeitrag · Autokaufrecht
AG Schorndorf: Formulierung „Bastlerfahrzeug mit Motorschaden“ im Vertrag reicht nicht
Allein der Hinweis auf „Bastlerfahrzeug mit Motorschaden“ versteckt im Kaufvertrag ist keine wirksame negative Beschaffenheitsvereinbarung beim Verbrauchsgüterkauf, so das Resümee eines Urteils des AG Schorndorf.
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