· Fachbeitrag · Autokaufrecht
Abweichung der Reichweite bei Elektrofahrzeug kann zu Rücktritt vom Kauf berechtigen
von Rechtsanwältin Yevgenia Vinokurov, Essen
Im Zeitalter von Elektrofahrzeugen ist die Frage nach der Reichweite von erheblicher Bedeutung, denn sie steht bei der Kaufentscheidung im Vordergrund. Bei der Abweichung der Reichweite nach unten stellt sich die Frage, ob und wann es einen Mangel darstellt und ob der Kunde einen Anspruch auf Nachbesserung bzw. Rücktritt hat. Das LG Wuppertal hatte einen solchen Fall zu entscheiden. Es hat das Thema mithilfe eines Sachverständigen beleuchtet. ASR stellt Ihnen die Entscheidung, deren Bedeutung über den entschiedenen Fall reicht, vor.
Streit über Reichweite eines Elektrofahrzeugs
Eine Privatperson hatte ein Elektrofahrzeug bei einem Autohaus erworben. Nach den Angaben im Herstellerprospekt sowie auf der Website des Autohauses und des Herstellers sollte das Fahrzeug nach dem WLTP-Prüfverfahren eine Reichweite von 332 bis 341 km erzielen.
Der Käufer, der das Fahrzeug überwiegend (zu 90 Prozent) innerorts und im batterieschonenden Eco-Modus bei einer Durchschnittsgeschwindigkeit von rd. 33 bis 37 km/h nutzte, rügte gegenüber dem Autohaus mehrfach, dass die tatsächliche Reichweite die angegebenen Werte deutlich verfehle (nach seinem Vortrag maximal 160 km).
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