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  • 05.01.2022 · Nachricht · Autokauf

    Zwölf Monate Standzeit: Nicht tagesgenau zu betrachten

    | Der vom BGH vorgegebene Zwölf-Monats-Zeitraum zwischen Produktion und Verkauf eines Fahrzeugs, nach dessen Verstreichen das Fahrzeug die Eigenschaft „fabrikneu“ verliert, ist nicht tagesgenau zu verstehen. So jedenfalls sieht es das OLG Frankfurt. |