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  • 19.08.2021 · Nachricht · Autokauf

    Zuviel-Forderung des Käufers und Annahmeverzug: BGH urteilt

    | Verlangt der Käufer bei der Rückabwicklung des Kaufvertrags eine erheblich zu hohe Kaufpreisrückzahlung, weil er die Nutzungsentschädigung falsch berechnet, oder erhebt er ihm nicht zustehende Nebenforderungen, gerät der Verkäufer nicht in Annahmeverzug. Das hat der BGH entschieden. |