· Fachbeitrag · Autokauf
Vorschnell Rechtsanwalt beauftragt: GW-Käufer kann Erstattung der Anwaltskosten nicht fordern
| Ein GW-Käufer kann den Ersatz vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten vom Händler nicht verlangen, wenn er einen Rechtsanwalt vorschnell eingeschaltet hat. Dies hat das AG München entschieden. |
Beauftragung eines Rechtsanwalts durch GW-Käufer führt zum Streit
Ein Käufer hatte bei einem Münchner Autohändler am 12.07.2024 einen gebrauchten Pkw zum Preis von 23.490,01 Euro erworben. 6.000 Euro zahlte er per Überweisung. Der restliche Betrag sollte über ein Darlehen finanziert werden, das durch den Händler vermittelt wurde.
Nach Übergabe und Zulassung des Fahrzeugs meldete sich der Händler und teilte dem Käufer am 06.09.2024 mit, dass die Bank wegen Zweifeln an der ordnungsgemäßen Zulassung des Fahrzeugs einen „Rückzieher“ gemacht habe. Er stellte den Käufer vor die Wahl, das Auto ordnungsgemäß zuzulassen oder es zurückzubringen und bat um sofortige Rückmeldung. Wenige Stunden später kontaktierte der Käufer einen Rechtsanwalt, der Kontakt mit dem Händler aufnahm. Am 30.09.2024 teilte der Händler mit, dass die Angelegenheit nun geregelt sei und der Käufer sein Auto behalten könne.
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