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  • 21.10.2013 · Fachbeitrag · Autokauf

    Von Köln nach Berlin keine „erhebliche Unannehmlichkeit“

    | Wenn ein Kölner in Berlin ein Fahrzeug kauft, muss er es zum Zwecke der Nachbesserung zurück nach Berlin bringen. Andernfalls hat er kein Recht auf Gewährleistung. Auf diesen einfachen Nenner lässt sich eine Entscheidung des AG Wedding bringen. |