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  • 30.06.2026 · Nachricht · Autokauf

    Verzögerte Nachbesserung kann teuer werden: Für 52 Tage Nutzungsausfallentschädigung und noch mehr

    Dass eine Nachbesserung nicht in den normalen Geschäftsgang geschoben werden kann, sondern „wie der Schmerzpatient beim Zahnarzt“ behandelt werden muss, hat schon das LG Stade entschieden (Urteil vom 19.12.2025, Az. 2 O 65/24, Abruf-Nr. 252834 ). Wie es enden kann, wenn der Autohändler nicht angemessen reagiert, zeigt eine Entscheidung des AG Bad Salzungen: 4.180 Euro Nutzungsausfallentschädigung, über 500 Euro vorgerichtliche Anwaltskosten und die Kosten des verlorenen Prozesses um die Nutzungsausfallentschädigung schlagen zusätzlich zu Buche.