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  • 17.12.2020 · Nachricht · Autokauf

    Transportschaden zwischen Kauf und Auslieferung

    | Ein Autohaus handelt nicht in jedem Fall arglistig, wenn es dem Käufer einen Transportschaden vorenthält, der nach Abschluss des Kaufvertrags, aber noch vor der Auslieferung entstanden ist. Der Grund dafür ist, dass nach dem Vertragsschluss kein kommunikativer Austausch mehr stattfindet. Das hat das OLG Schleswig-Holstein im Fall eines Vorführwagens herausgearbeitet, der nach dem Verkauf beim Transport im Betrieb des Autohauses beschädigt worden war. |