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  • · Fachbeitrag · Autokauf

    Risikogeschäft Tuningfahrzeuge - Ein kleiner Chip bereitet im Kfz-Handel oft große Probleme

    | Wer ein Serienfahrzeug gezielt tunt, pflanzt damit oft die Keimzelle für ein ganzes Feld rechtlicher Probleme, die sich beim Verkauf der Fahrzeuge realisieren. Knackpunkte für die Autohäuser sind in erster Linie die Aufklärungspflicht gegenüber dem Käufer und die verschiedenen weiteren Fallgestaltungen, in denen die Rechtsprechung getunten Fahrzeugen einen Sachmangel attestiert hat. Wer die Fallstricke beim Tuning kennt, kann diese sicher umgehen. |

    Fehlende Aufklärung des Käufers über das Chiptuning

    Dass ein Fahrzeug mit einem Chip getunt wurde, ist ein offenbarungspflichtiger Mangel. Ein Kfz-Händler haftet daher letztlich wegen arglistigen Verschweigens eines Sachmangels, wenn es ihm nicht gelingt, die vom (beweispflichtigen) Käufer vorgetragene Version, wonach er nicht aufgeklärt worden sei, zum Beispiel durch die Aussage eines Mitarbeiters in Zweifel zu ziehen.

     

    Im Urteilsfall vor dem OLG Hamm hatte der frühere Halter das Fahrzeug bei 26.729 km mit einem Chip tunen lassen. Nach rund 60.000 km landete der Wagen bei dem später verklagten Autohaus. Der Chip war noch drin und blieb auch drin. Ob der Autohaus-Mitarbeiter den Käufer darauf hingewiesen hatte, konnte später - nach einem Motorschaden im achten Monat nach Übergabe - nicht mehr geklärt werden (OLG Hamm, Urteil vom 9.2.2012, Az. I-28 U 186/10; Abruf-Nr. 121424).