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  • 28.07.2016 · Fachbeitrag · Autokauf

    Neufahrzeug mit angeblich mangelhaftem Navi

    | Wenn die Reklamation des Kfz-Käufers nur durch einen technischen Sachverständigen geklärt werden, dieser aber das Fahrzeug nach dessen Verkauf nicht mehr untersuchen kann, bleibt der Kfz-Käufer mit seiner Mängelrüge beweisfällig und verliert den Prozess über den Rücktritt vom Kaufvertrag. So entschied das OLG Hamm. |